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Aktualisierung der Empfehlungen

Medizinisches Personal im Krankenhaus

Neue Präqualifizierungsanforderungen

Nach noch streng vertraulichen Informationen des GKV-Spitzenverbandes wird der Kriterienkatalog für die Präqualifizierung ein weiteres Mal fortgeschrieben.

Gegenstand der nunmehr 14. Fortschreibung sind zum einen Änderungen aufgrund bereits vollzogener Änderungen in den Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V, hiervon ist insbesondere die Produktgruppe 25 „Sehhilfen“ betroffen. Darüber hinaus soll aufgrund der Komplexität der diabetischen Fußversorgung hierfür ein eigener Versorgungsbereich geschaffen werden. Im neu geschaffenen Versorgungsbereich 03F soll dann auch die Versorgung mit „Trink- und Sondennahrung“ enthalten sein.
Bereits für Frühsommer 2022 ist eine weitere Fortschreibung der Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V beabsichtigt, in der insbesondere ein Versorgungsbereich für metabolische Produkte, die im Rahmen von bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung abgegeben werden, gebildet werden soll.
Im Moment laufen die finalen Abstimmungen. Ende August sollen die Gremien des GKV-Spitzenverbandes die neuen Anforderungen entscheiden. Wir werden dann alle Präqualifizierungskunden über die neuen Anforderungen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Präqualifizierung im Detail informieren.

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