Mit dem Zertifikat wird von neutraler Stelle die Einhaltung der wesentlichen berufsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben an den Betrieb bzw. an die Herstellung von Produkten nachgewiesen. Im Fokus stehen dabei die relevanten Regelungen des Medizinprodukterechts, ergänzt durch die wichtigen Themen Mitarbeiterqualifikation, Arbeitssicherheit, Hygiene, Produktsicherheit bei Sonder- und Serienfertigung, Datenschutz und Notfallmanagement.
Dort, wo einerseits die Zertifizierung nach internationalen Standards für Qualitätsmanagement, wie ISO 9001 oder ISO 13485, von den Krankenkassen nicht mehr flächendeckend gefordert wird und wo andererseits die Präqualifizierungsbestätigung als wirksames Unterscheidungsmerkmal am Markt nicht mehr ausreicht, kann das neue Zertifikat einen hervorragenden Nutzen bieten. Es gibt dem Betrieb und dem Kunden die Sicherheit, dass die wesentlichen behördlichen und gesetzlichen Anforderungen erkannt und angemessen umgesetzt werden.
Den Check, ob die Anforderungen erfüllt werden, nehmen Zertifizierungsgesellschaften vor, von denen man sich im Vorfeld ein Angebot geben lassen kann. Die Vorbereitungen auf den Besuch eines Auditors kann der Betrieb dann selbst vornehmen, die Checkliste dazu gibt es für einen Unkostenbeitrag bei www.qvh.de.
Beim VQZ Bonn haben bereits die ersten Betriebe erfolgreich ein Zertifikat erworben.