News

Änderung für die Präqualifizierung

Arbeitsunfall auf einer Baustelle.

Präqualifizierung wird Zertifizierung

Die Vereinbarung gemäß § 126 Abs. 1a SGB V über das Verfahren zur Präqualifizierung von Leistungserbringern bringt in der neuen Version eine sehr bedeutsame Änderung: Die Präqualifizierungsstellen müssen sich alle bei der DAkkS akkreditieren lassen und werden dann von dieser Stelle fachlich überwacht.

Das Präqualifizierungsverfahren wurde gemäß § 126 Abs. 1a Satz 3 SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den für die Wahrnehmung der Interessen der Leistungserbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene vertraglich vereinbart. In dieser Vereinbarung sind auch die näheren Einzelheiten über die Bestimmung und Überwachung der Präqualifizierungsstellen geregelt. Die bisherige Vereinbarung verliert ihre Gültigkeit spätestens zum 30. April 2019, da zu diesem Zeitpunkt die vom GKV-Spitzenverband benannten Präqualifizierungsstellen ihre Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle nachweisen müssen.

Die Akkreditierung wird viele Veränderungen auch im Verhältnis der Präqualifizierungsstellen zu ihren Kunden mit sich bringen. Derzeit erarbeiten der GKV-Spitzenverband und die DAkkS die genauen Akkreditierungsregelungen.

 

Der VQZ Bonn wird alle Kunden informieren, sobald es erste stabile Informationen gibt.

VQZ Bonn GmbH wird Normec VQZ

VQZ Bonn GmbH wird Normec VQZ

Fortschreibung des GKV-SV veröffentlicht

Fortschreibung des GKV-SV veröffentlicht

Fortbildung für Managementbeauftragte 2023

Fortbildung für Managementbeauftragte 2023